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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 25.03.2003 - 2 W 45/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4424
OLG Schleswig, 25.03.2003 - 2 W 45/03 (https://dejure.org/2003,4424)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.03.2003 - 2 W 45/03 (https://dejure.org/2003,4424)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. März 2003 - 2 W 45/03 (https://dejure.org/2003,4424)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Isolierte Anfechtbarkeit von Entscheidungen im Unterbringungsverfahren; Bestellung eines Verfahrenspflegers; Genehmigung einer längeren als beantragten Unterbringung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bestellung eines Verfahrenspflegers unanfechtbar

  • Judicialis

    BGB § 1906; ; FGG § 19; ; FGG § 67

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1906; FGG § 19; FGG § 67
    Anfechtbarkeit von Verfahrenspflegerbestellung und Unterbringungsdauer im Unterbringungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 1013
  • FamRZ 2003, 1499
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 29.03.2001 - 20 W 119/01

    Betreuungsverfahren; Bestellung eines Verfahrenspflegers; Zwischenentscheidung;

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.03.2003 - 2 W 45/03
    Die Bestellung eines Verfahrenspflegers im Unterbringungsverfahren ist nach zutreffender Auffassung (vgl. OLG Frankfurt MDR 2001, 1061; BayObLG FamRZ 2000, 249; OLG Hamm FamRZ 1997, 440; OLG Stuttgart FamRZ 2001, 39; a.A. OLG Köln in der Vorlageentscheidung vom 5. März 1999 - FamRZ 2000, 492) nicht gesondert anfechtbar.
  • OLG Köln, 05.03.1999 - 16 Wx 14/99

    Wirkungen der Bestellung des Verfahrenspflegers; Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.03.2003 - 2 W 45/03
    Die Bestellung eines Verfahrenspflegers im Unterbringungsverfahren ist nach zutreffender Auffassung (vgl. OLG Frankfurt MDR 2001, 1061; BayObLG FamRZ 2000, 249; OLG Hamm FamRZ 1997, 440; OLG Stuttgart FamRZ 2001, 39; a.A. OLG Köln in der Vorlageentscheidung vom 5. März 1999 - FamRZ 2000, 492) nicht gesondert anfechtbar.
  • OLG Hamm, 20.06.1996 - 15 W 143/96

    Untersuchung einer im Betreuungsverfahren befindlichen Person

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.03.2003 - 2 W 45/03
    Die Bestellung eines Verfahrenspflegers im Unterbringungsverfahren ist nach zutreffender Auffassung (vgl. OLG Frankfurt MDR 2001, 1061; BayObLG FamRZ 2000, 249; OLG Hamm FamRZ 1997, 440; OLG Stuttgart FamRZ 2001, 39; a.A. OLG Köln in der Vorlageentscheidung vom 5. März 1999 - FamRZ 2000, 492) nicht gesondert anfechtbar.
  • OLG Stuttgart, 04.05.2000 - 8 W 219/00

    Anfechtbarkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.03.2003 - 2 W 45/03
    Die Bestellung eines Verfahrenspflegers im Unterbringungsverfahren ist nach zutreffender Auffassung (vgl. OLG Frankfurt MDR 2001, 1061; BayObLG FamRZ 2000, 249; OLG Hamm FamRZ 1997, 440; OLG Stuttgart FamRZ 2001, 39; a.A. OLG Köln in der Vorlageentscheidung vom 5. März 1999 - FamRZ 2000, 492) nicht gesondert anfechtbar.
  • BayObLG, 01.07.1999 - 3Z BR 182/99

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen im Betreuungsverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.03.2003 - 2 W 45/03
    Die Bestellung eines Verfahrenspflegers im Unterbringungsverfahren ist nach zutreffender Auffassung (vgl. OLG Frankfurt MDR 2001, 1061; BayObLG FamRZ 2000, 249; OLG Hamm FamRZ 1997, 440; OLG Stuttgart FamRZ 2001, 39; a.A. OLG Köln in der Vorlageentscheidung vom 5. März 1999 - FamRZ 2000, 492) nicht gesondert anfechtbar.
  • BayObLG, 10.02.1994 - 3Z BR 15/94

    Unterbringung; Betreuter; Alkoholismus; Alkoholmißbrauch; Hirnabbau;

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.03.2003 - 2 W 45/03
    Aus gegebenem Anlass weist der Senat lediglich auf Folgendes hin: Das Vormundschaftsgericht ist dann, wenn ein Betreuer oder Bevollmächtigter die Genehmigung der Unterbringung nach § 1906 BGB nur für einen bestimmten Zeitraum beantragt, nicht an diesen Antrag gebunden; es kann die Unterbringung in solchen Fällen vielmehr auch für einen längeren Zeitraum genehmigen, weil die Unterbringungsgenehmigung nach § 1906 BGB keinen förmlichen Antrag voraussetzt (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1416).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 27.03.2003 - 2 W 10/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8870
OLG Schleswig, 27.03.2003 - 2 W 10/03 (https://dejure.org/2003,8870)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.03.2003 - 2 W 10/03 (https://dejure.org/2003,8870)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. März 2003 - 2 W 10/03 (https://dejure.org/2003,8870)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    "Gefahr von Fehlhandlungen" als Voraussetzung einer Unterbringung; Darlegung einer erheblichen Gefährdung von Leben oder Gesundheit des Betroffenen

  • Bt-Recht

    Begründung für Unterbringung

  • Judicialis

    PsychKG § 7; ; FGG § 12

  • rechtsportal.de

    PsychKG § 7; FGG § 12
    Voraussetzungen einer Unterbringung nach PsychKG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterbringung bei Gefahr von Fehlhandlungen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1499 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Schleswig, 23.11.2000 - 2 W 180/00

    Unterbringungssachen - Feststellungsverfahren nach Beendigung - Aktenlage -

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.03.2003 - 2 W 10/03
    Der Senat hat sich mit seinen Entscheidungen vom 17.6.1999 (FamRZ 2000, 247), vom 23.11.2000 (FamRZ 2001, 938) und vom 13.9.2002 (BtPrax 2003, 41 = SchlHAnz 2003, 42) an diesen Maßstäben orientiert und Entscheidungen beanstandet, denen kein hinreichend konkreter und nachvollziehbarer Sachverhalt zugrunde lag.

    Dies und die Ermittlung von Umständen zur Frage der Selbstgefährdung wird das Landgericht mit den nach §§ 12, 15 FGG (vgl. Senat FamRZ 2001, 938, 939 a.E.) zur Verfügung stehenden Mitteln nachzuholen haben.

  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.03.2003 - 2 W 10/03
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 23.3.1998 (NJW 1998, 1774) betont, dass die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut ist, dass sie nur aus besonders gewichtigem Grund angetastet werden darf.
  • OLG Schleswig, 13.09.2002 - 2 W 158/02

    Allein aus dem Gebrauch des Wortes "Bedrohung" ohne näheren Bezug kann noch nicht

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.03.2003 - 2 W 10/03
    Der Senat hat sich mit seinen Entscheidungen vom 17.6.1999 (FamRZ 2000, 247), vom 23.11.2000 (FamRZ 2001, 938) und vom 13.9.2002 (BtPrax 2003, 41 = SchlHAnz 2003, 42) an diesen Maßstäben orientiert und Entscheidungen beanstandet, denen kein hinreichend konkreter und nachvollziehbarer Sachverhalt zugrunde lag.
  • OLG Schleswig, 17.06.1999 - 2 W 58/99

    Feststellungspflichten des Gerichts bei Unterbrindungssache

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.03.2003 - 2 W 10/03
    Der Senat hat sich mit seinen Entscheidungen vom 17.6.1999 (FamRZ 2000, 247), vom 23.11.2000 (FamRZ 2001, 938) und vom 13.9.2002 (BtPrax 2003, 41 = SchlHAnz 2003, 42) an diesen Maßstäben orientiert und Entscheidungen beanstandet, denen kein hinreichend konkreter und nachvollziehbarer Sachverhalt zugrunde lag.
  • OLG Schleswig, 11.01.2006 - 2 W 231/05

    Vorläufige Unterbringung nach dem PsychKG: Erforderlichkeit konkreter und

    Erforderlich dafür sind konkrete Anhaltspunkte, die eine erhebliche Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit des Betroffenen nahe legen (vgl. Senatsentscheidung vom 27.03.2003 - 2 W 10/03, SchlHA 2003, 229, 230).

    Erforderlich ist eine erhebliche Gefährdung von Rechtsgütern anderer Personen, die über den Charakter einer Belästigung hinausgeht (OLG Hamm BtPrax 2000, 35, 36; vgl. auch Senatsentscheidung vom 27.03.2003, a.a.O.).

  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur

    Erforderlich für eine Unterbringung sind somit aber dessen ungeachtet nur konkrete Anhaltspunkte, die eine erhebliche Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit des Betroffenen nahe legen ( OLG Schleswig , OLG-Report 2006, Seiten 294 f.; OLG Schleswig , SchlHA 2003, Seiten 229 f. ) und dass der Betroffene aufgrund der Krankheit den eigenen Willen nicht frei bestimmen kann ( BGH , Beschluss vom 03.02.2016, Az.: XII ZB 317/15, u.a. in: NJW-RR 2016, Seiten 513 f.; BGH , Beschluss vom 25.03.2015, Az.: XII ZA 12/15, u.a. in: FamRZ 2015, Seite 1017 ).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 04.04.2003 - 3Z BR 41/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6762
BayObLG, 04.04.2003 - 3Z BR 41/03 (https://dejure.org/2003,6762)
BayObLG, Entscheidung vom 04.04.2003 - 3Z BR 41/03 (https://dejure.org/2003,6762)
BayObLG, Entscheidung vom 04. April 2003 - 3Z BR 41/03 (https://dejure.org/2003,6762)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei nicht nur vorübergehender Unterbringung; Zugang eines Gutachtens und Gelegenheit zur Stellungnahme vor dessen Verwertung; Gebot einer Wiederholung der persönlichen Anhörung im Beschwerdeverfahren

Verfahrensgang

  • AG Memmingen - XVII 579/02
  • LG Memmingen - 4 T 184/03
  • BayObLG, 04.04.2003 - 3Z BR 41/03

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1499 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93

    Trunksucht; Rauschgiftsucht; Betreuung; Anforderungen; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2003 - 3Z BR 41/03
    Das Gutachten muss ihm daher in der Regel vollständig, schriftlich und rechtzeitig vor der Anhörung zugehen (BayObLG BtPrax 1993, 208/209 und FamRZ 1995, 695; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3.Aufl. § 70e Rn.16; Knittel BtG § 70e Rn. 15).
  • BayObLG, 29.01.2003 - 3Z BR 15/03

    Unterbringungsverfahren - Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2003 - 3Z BR 41/03
    a) Geht es um die nicht nur vorläufige Unterbringung, ist die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren im Hinblick auf die Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs in der Regel geboten (BayObLG Beschluss vom 29.1.2003 - 3Z BR 15/03).
  • BayObLG, 16.12.1994 - 3Z BR 308/94

    Inhaltliche Anforderungen an ein Gutachten zu geschlossenen Unterbringung

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2003 - 3Z BR 41/03
    Das Gutachten muss ihm daher in der Regel vollständig, schriftlich und rechtzeitig vor der Anhörung zugehen (BayObLG BtPrax 1993, 208/209 und FamRZ 1995, 695; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3.Aufl. § 70e Rn.16; Knittel BtG § 70e Rn. 15).
  • OLG Zweibrücken, 25.07.1988 - 3 W 78/88
    Auszug aus BayObLG, 04.04.2003 - 3Z BR 41/03
    Soll der Betroffene - wie hier - nicht nur vorläufig untergebracht werden, darf im Hinblick auf den Grundsatz des rechtlichen Gehörs ein Gutachten nur verwertet werden, wenn er ausreichend Gelegenheit hatte, vor der Entscheidung dazu Stellung zu nehmen (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 1989, 544).
  • BGH, 14.08.2013 - XII ZB 614/11

    Unterbringungssache: Kompetenz des Betreuers zur Einwilligung in die

    Im Anschluss an die Beweisaufnahme wird sicherzustellen sein, dass dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Gutachten gegeben wird, wenn er sich - anders als bei vorheriger Übermittlung eines schriftlichen Gutachtens - nicht ausreichend hierauf vorbereiten konnte (vgl. BGH Beschluss vom 12. Mai 2009 - VI ZR 275/08 - NJW 2009, 2604 Rn. 8; vgl. auch BayObLG BtPrax 2003, 175, 176).
  • OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07

    Voraussetzungen einer Unterbringung; Verhältnis öffentlich-rechtlicher zu

    Wird ein schriftliches Sachverständigengutachten eingeholt, so ist dieses dem Betroffenen grundsätzlich in vollständiger Form und rechtzeitig vor seiner Anhörung zu übermitteln (BayObLG BtPrax 1993, 208; BayObLG FamRZ 1995, 695; BayObLG BtPrax 2003, 175), wird ein mündliches Sachverständigengutachten eingeholt, hat dieses in Anwesenheit des Betroffenen zu geschehen oder, wenn dies aus gesundheitlichen Belangen nicht möglich ist, in Anwesenheit eines bestellten Verfahrenspflegers (vgl. BayObLG BtPrax 1993, 208; BayObLG FamRZ 1995, 695; BayObLGZ 2001, 219; BayObLG BtPrax 2003, 175; OLGR München 2006, 191; OLGR München 2006, 784; KGR 2007, 306; OLG Düsseldorf BT-Prax 1996, 188).
  • KG, 28.11.2006 - 1 W 446/05

    Unterbringungsverfahren: Vorsorgevollmacht zur geschäftsmäßigen Rechtsbesorgung;

    Es kann dahinstehen, ob dies bereits verfahrensrechtswidrig war, weil in Fällen, in denen der Betroffene nicht nur vorübergehend untergebracht werden soll, im Hinblick auf den Grundsatz des rechtlichen Gehörs ein Gutachten nur verwertet werden darf, wenn er ausreichend Gelegenheit hatte, vor der Entscheidung dazu Stellung zu nehmen; das Gutachten muss dem Betroffenen daher in der Regel vollständig, schriftlich und rechtzeitig vor der Anhörung zugehen (BayObLG, BtPrax 2003, 175; BayObLG-Report 1993, 84, 86).
  • KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07

    Unterbringungsrecht: Notwendigkeit der Anhörung des Betroffenen vor Anordnung

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist unbestritten, dass ein schriftliches Gutachten dem Betroffenen vollständig und rechtzeitig vor der Anhörung zuzugehen hat (BayObLG, FamRZ 1987, 412, 413; BayObLG-Report 1993, 84, 86; Rpfleger 2002, 24; BtPrax 2003, 175; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1361, 1362; Senat, Beschluss vom 28. November 2006 - 1 W 446/05 - OLG-Report 2007, 306, 308).
  • BayObLG, 03.03.2004 - 3Z BR 52/04

    Unterbringungsgenehmigung zur Vermeidung einer lebensbedrohenden Selbstgefährdung

    Zwar ist die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren im Hinblick auf die Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs in der Regel geboten (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 1854 [LS]; FamRZ 2003, 1499 [LS]; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 70m Rn. 17 m.w.N.; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28), da die mit der Unterbringung verbundene Behandlung die Befindlichkeit des Betroffenen positiv beeinflussen kann.
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